Psychotherapie

Bei Vorliegen eines psychischen Leidens (einer so genannten "F"-Diagnose nach ICD-10) wird seit dem 01.07.2022 die psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung übernommen. 

Zur Kostenübernahme ist eine ärztliche Anordnung nötig, die für maximal 15 Sitzungen gilt.   

Die Anordnung kann ausgestellt werden durch eine/n Arzt/Ärztin mit Weiterbildungstitel in Allgemeinerer Innerer Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychotherapie, in Kinder- und Jugendmedizin oder mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.

In einer Krisensituation kann eine Anordnung für maximal 10 Psychotherapiesitzungen durch eine/n Arzt/Ärztin aus allen medizinischen Fachbereichen erfolgen.

Kosten: entsprechend des PsyTarifs.

Bitte organisieren Sie die ärztliche Anordnung vor dem Ersttermin, denn ohne ärztliche Anordnung muss die Sitzung selber bezahlt werden. 

Weitere Informationen zur Abrechnung über die Grundversicherung finden Sie 

hier (Kantonalverband Zürcher Psychologinnen u. Psychologen). 


Psychologische Unterstützung / Beratung

Gerne können Sie sich natürlich auch ohne ärztliche Anordnung bzw. Diagnose bei Bedarf nach psychologischer Unterstützung melden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Kosten der Behandlung selber getragen werden. 

Es besteht keine Kostenbeteiligung der Krankenkassen ohne ärztliche Anordnung.



Invalidenversicherung (IV) / SUVA
Die IV übernimmt in manchen Fällen die Kosten für Psychotherapie bei unter 20jährigen.

Im Falle einer aufgrund von eines Unfallgeschehens entstandenen psychischen Störung ist in gewissen Fällen die SUVA als Leistungserbringer zuständig. 

Klären Sie bitte im Voraus ab, ob dies bei Ihnen zutrifft und informieren Sie mich darüber.
Ich stehe auf der Liste des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen).



Verhinderungsfall 

Vereinbarte Termine können bis spätestens 24h vorher kostenlos abgesagt werden.​​​​​​​